Beratung des Fachausschusses durch die Energieagentur NRW zu zielführenden Maßnahmen und Förderungen auf dem Weg hin zu klimafreundlichen Baugebieten

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmitz, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrags auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Geilenkirchen. Beratung des Fachausschusses durch die Energieagentur NRW zu zielführenden Maßnahmen und Förderungen auf dem Weg hin zu klimafreundlichen Baugebieten Beschlussvorschlag: Zu einer der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses werden Vertreter*innen der Energieagentur NRW eingeladen, um ...

25.02.19 –


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmitz,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrags auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Geilenkirchen.

Beratung des Fachausschusses durch die Energieagentur NRW zu zielführenden Maßnahmen und Förderungen auf dem Weg hin zu klimafreundlichen Baugebieten

Beschlussvorschlag:

Zu einer der nächsten Sitzungen des Umwelt- und Bauausschusses werden Vertreter*innen der Energieagentur NRW eingeladen, um gemeinsam mit dem Fachausschuss über zielführende Maßnahmen und Förderungen auf dem Weg hin zu klimafreundlichen Neubau- und Gewerbegebieten zu beraten.

Begründung:

Wir verschließen nicht die Augen vor der Tatsache, dass der Bedarf an Wohnbaugrundstücken nicht allein durch Nachverdichtung gedeckt werden kann.

Wir können und sollten aber neuen Wohnraum und auch zukünftige Gewerbegebiete in Geilenkirchen klimagerecht planen.

Neubau- und Gewerbegebiete in Geilenkirchen müssen energieschonend, emissionsarm und flächensparend geplant werden, wenn sie zukunftsorientiert entstehen sollen.

In vielen Gesetzen und Verordnungen werden Mindestanforderungen an den Energieverbrauch von Gebäuden vorgegeben. In Zeiten des Klimawandels stellt sich allerdings die Frage, inwieweit eine Gemeinde die Möglichkeit hat, durch Festschreibungen in Bebauungsplänen Maßnahmen zu fördern, die den Weg hin zu einem klimaneutralen Wohnen beschleunigen.

Hierbei ist nicht nur der Energieverbrauch der Gebäude im laufenden Betrieb zu betrachten, sondern der Energiebedarf während des gesamten Lebenszyklus soll Einfluss auf die Festsetzungen haben. Das heißt, auch die Herstellung der Gebäude und die künftige Entsorgung sollen berücksichtigt werden.

  • Ist es möglich, durch städtische Vorgaben über die Forderungen z. B. der   Energieeinsparverordnung hinauszugehen?
  • Welche Maßnahmen hin zu möglichst klimaneutralen Gebäuden kommen dabei in Betracht?
  • Ist die Vorgabe aus baubiologischer Sicht machbar?
  • Gibt es in NRW Referenzprojekte, bei denen diese Überlegungen berücksichtigt wurden?
  • Welche Förderprogramme stehen zur Verfügung?

Das sind zum Beispiel Fragen, die wir gerne mit Mitarbeiter*innen der Energieagentur erläutern und diskutieren möchten.

Die Beratung der Energieagentur NRW ist unentgeltlich und neutral. Wir versprechen uns davon neue Impulse für weitergehende Maßnahmen, die dann in zukünftigen Neubau- und Gewerbegebieten Umsetzung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Benden

Kategorie

Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (Stewi) | Umwelt- und Bauausschuss (UBA)