Pressemitteilung: Mehr Sicherheit durch zusätzliche Ordnungskräfte im Abendbereich?

17.02.22 –

Vom Trugschluss strukturelle Probleme mit  kosmetischen Lösungen anzugehen

Ausgangslage:

Laut der Fraktionen CDU, Bürgerliste, FDP und SPD soll der Einsatz von  mobilen Ordnungskräften die Sicherheitslage Geilenkirchens in den Abendstunden verbessern. Laut GZ vom 17.02.2022 fordern sie:

Das Augenmerk der Kräfte solle auf soziale Randgruppen liegen wie Alkoholiker, Obdachlose, randalierende Jugendliche, Drogenabhängige und Straßenprostituierte“. 

 

Position der GRÜNEN in Geilenkirchen

  • Die GRÜNEN in Geilenkirchen verschließen nicht die Augen vor vermeintlich „sozial unerwünschten Zusammenkünften“ in Geilenkirchen, vor wild entsorgten Müll oder sinnlosem Vandalismus und schon gar nicht vor aggressivem und feindseligem Verhalten gegenüber anderen Mitbürger*innen.
  • Fest steht aber auch, dass Jugendliche in Geilenkirchen bei Wind und Wetter ihre Freizeit mangels ausreichender Alternativen im Freien verbringen. Bei den derzeit herrschenden Witterungsverhältnissen stellt sich nur rhetorisch die Frage, ob dies wirklich ihr vornehmlicher Wunsch ist?
  • Genau deshalb fordern die GRÜNEN schon seit Jahren ein verbessertes „Präventionsangebot“, mehr Räume für Treffpunkte und mehr Streetwork. Genau das aber ist von den Antragstellern (CDU u.a.) bisher mit Verweis auf „Kosten“ verhindert worden.
  • „Randalierende Jugendliche“ sind auch Kinder, Enkel, Nichten und Neffen aus der Mitte unserer Bürgerschaft, die hier zur Schule, in die Ausbildung gehen oder auch arbeitssuchend sind. Es bleibt auch zweifelhaft, ob alle in der Öffentlichkeit zu sehenden Jugendlichen randalierend, d.h. sachbeschädigend und pöbelnd handeln. Kollektivzuschreibungen führen zu einer sippenhaftlichen Vorverurteilung.
  • reine ordnungsamtliche Maßnahmen haben noch nie einen Menschen vom Trinken, Kiffen, Koksen oder Spritzen abgehalten. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene sind davon statistisch häufiger betroffen.
  • Die Vertreibung von Obdachlosen weist in die dunkle Zeit der deutschen Geschichte bar der Erkenntnis, dass die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte und Freiheiten für alle Menschen und nicht nur den vermeintlich sozial konformen Gruppen einer Bürgerschaft zustehen. Wer dies anzweifelt, unterliegt chauvinistischen Denkmustern. Bezeichnend hierfür ist, dass im Rat von entsprechender Seite diese Personengruppe als „Penner“ stigmatisiert wurde
  • Zur Ratsrealität gehört auch, dass seitens der antragsstellenden Stadtverordneten von „kriminellen“ Jugendlichen gesprochen wurde, die sich als minderjähriger, pubertierender und z.T. in schwierigen Lebenssituationen befindlicher Teil der Schülerschaft Geilenkirchens herausstellten. Ihr „Verbrechen“ besteht darin, dass der Jugendschutz nicht eingehalten wird und sie in Gruppen zusammenstehend, Rausch- und Betäubungsmittel einnehmen. Gegenüber, in der Gastronomie und den Vereinsheimen, bei Sport- und Vereinsfesten tun das der Rest der Bürgerschaft auch ganz gern - aber im Warmen!

Inhaltliche Bewertung des Antrages

Kann das Anhalten, Befragen, Festhalten, Durchsuchen und Aussprechen von Platzverweisen die Probleme lösen?

Wir wissen: Pure Verdrängung der Probleme löst sie nicht. Die sogenannten „Randgruppen“ werden sich dadurch nicht in Luft auflösen. Bekanntermaßen verlagern wir die Problemlage in das räumliche Umfeld.

Wir halten fest: Das Papier der CDU Fraktion zu einem „Ordnungs- und Sicherheitsdienst in Geilenkirchen“ geht fachlich an der Problemlage vorbei. Hier soll nur öffentlichkeitswirksam der Eindruck erweckt werden – „Wir machen was“!  

Haushälterische Bewertung

  • Der geforderte Ordnungs- und Sicherheitsdienst würde mindestens pro Jahr 220.000 € an Personalkosten verschlingen.
  • Hinzu kämen zusätzliche noch nicht zu beziffernde Ausstattungs- und Verwaltungskosten.
  • Die von den Fraktionen mit 175.000 € bezifferte Gegenfinanzierung mit Landesmitteln ist weder gesichert noch darf sie im besten Fall ausschließlich zur Vorbereitung der Maßnahme einmalig beantragt werden
  • Das einzustellende Personal soll fachlich qualifiziert sein und ausschließlich nur zu besonderen Dienstzeiten, also an Wochenenden, feiertags und nachts eingesetzt werden,
  • die Vergütung (Endgeldstufe 8) soll dementsprechend mit dienstbezogenen Zulagen aufgestockt werden (die im Krankheitsfall wegfallen)
  • unter diesen Voraussetzungen fachlich qualifiziertes Personal zu finden, ist schon eine gewagte These. Kommen dann doch die „schwarzen Sheriffs“ nur in blauer Uniform?
  • Die Antragsteller ignorieren wissentlich die momentane finanzielle Situation der Stadt Geilenkirchen
  • Die Stadt GK wird mit einem erheblichen Defizit von mehreren Millionen Euro das 3. Corona Jahr beginnen, entsprechend wird der in Kürze von unserer Bürgermeisterin eingebrachte Haushalt 2022 in keine Richtung einen Spielraum zulassen.
  • Wir werden unseren Bürger*innen erhebliche Mehrbelastungen zumuten müssenund das auch ohne Zusatzausgaben für einen Ordnungs- und Sicherheitsdienst
  • Wir werden große Anstrengen und auch ein gewisses Maß an Ausgabendisziplin aufbringen müssen, um nicht in die Haushaltssicherung zu kommen

Folgeszenario

  • Wir belasten die Bürger*innen durch zusätzliche Abgabenerhöhung,
  • oder wir sparen an anderer Stelle Personal ein., z.B. im Jugendamt.
  • oder das Damoklesschwert der Haushaltsicherung fällt mit anzunehmenden Konsequenzen auf uns:
    • Schließung z.B. der Stadtbücherei als sog. „freiwillige Leistung“?
    • Mittelstreichung für den Bürgertreff, der ironischerweise ebendiesen genannten Randgruppen einen Platz bietet
    • Streichung freiwilliger Zuwendung an die „Zille“ als einzigem Jugendtreff in Geilenkirchen?

Unser Fazit

  • Wir würden eine bestehende Aufgabenverteilung zwischen dem Land NRW (Polizei) und den kleinen und mittleren Kommunen (Ordnungsamt im Tagbetrieb) einseitig und zu unseren Lasten verändern. Damit kaschieren wir die wenig befriedigende Personaldecke der Landespolizei, aber bringen unsere Stadt in eine prekäre finanzielle Situation.
  • Diese ersonnene Maßnahme ist als kosmetisch und wirkungslos zurückzuweisen. Sie bringt keine Verbesserung des sozialen Friedens sondern ist geprägt von überkommenden „Law and order“ Denken. Es stellt sich die Frage, warum Parteien, die angetreten sind, um die bürgerlichen Freiheiten und den sozialen Ausgleich zu fördern, auf Rezepte der Nachkriegszeit zurückgreifen wollen.
  • Probleme können im Verbund mit den Betroffenen unter Zuhilfenahme moderner und professionalisierter Konzepte angegangen werden. Ängste schüren und soziale Spaltung unter primitiver Nutzung von Vorurteilen und „Schubladendenken“ haben hier eher das Geschmäckle der Positionierung für die kommenden Wahlen.

Die Fraktion der GRÜNEN wird dieses Handeln in keiner Weise unterstützen!!!!