Antrag: Durchsetzung der ermittelten kommunalen Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen in den städtischen Grundschulen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmitz, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Geilenkirchen zu nehmen. Die Verwaltung möge ausführlich darlegen, mit welcher Begründung das Schulamt für den Kreis Heinsberg die ermittelten kommunalen Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen nicht umsetzt. Der Rat spricht ...

29.06.17 –

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmitz,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet Sie, nachstehenden Antrag auf die Tagesordnung  der nächsten Sitzung des Rates der Stadt Geilenkirchen zu nehmen.

Die Verwaltung möge ausführlich darlegen, mit welcher Begründung das Schulamt für den Kreis Heinsberg die ermittelten kommunalen Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen nicht umsetzt.

Der Rat spricht sich für die Durchsetzung der ermittelten kommunalen Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen in den städtischen Grundschulen aus. In der KGS Geilenkirchen werden die uns zustehenden 4 Eingangsklassen gebildet.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der uns nach §6a der Verordnung zur Ausführung des §93 Abs. 2 Schulgesetz zustehenden Eingangsklassen umzusetzen.

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales, Sport und Kultur vom 21.03.2017 hat der Fachausschuss sich zum zweiten Mal  einstimmig für die Durchsetzung der ermittelten kommunalen Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen in den städtischen Grundschulen ausgesprochen. Herr Brunen wurde beauftragt, dies dem Schulamt des Kreises Heinsberg mitzuteilen. 

Da in den nachfolgenden Wochen keine dem widersprechende Antwort diesbezüglich von der Verwaltung an die Fraktionen ging, mussten wir davon ausgehen, dass dies einvernehmlich, so wie im Schulgesetz vorgesehen,  umgesetzt wurde. Also, in den städtischen Grundschulen die rechtlich vorgesehenen 11 Eingangsklassen für das Schuljahr 2017/18 gebildet werden.

Wir hätten erwartet, dass hierzu im folgenden Ausschuss ein Bericht der Verwaltung erfolgt.

Dem war nicht so, wie wir aus der Einladung zum BSSK entnehmen mussten. Dadurch war  die Antragsfrist für die Fraktionen natürlich verstrichen und eine Antrag der GRÜNEN auf Erweiterung der Tagesordnung wurde mehrheitlich abgelehnt.

Unter Punkt Verschiedenes, teilte uns die  Verwaltung mit, dass der Schulrat sich gegen die Einrichtung der 11 Eingangsklassen gestellt habe und dass das Argument des Schulamtes eine andere Art der Berechnung sei und die Klassen bis zur Höchstgrenze von 29 Kindern aufgefüllt werden müssten. Die Verwaltung erklärte, dagegen könne man nichts machen, die Verwaltung habe den „Gesetzestext rauf und runter gelesen“. Wir teilen diese Auffassung nicht und lesen den  beigefügten Gesetzestext exakt im Sinne des vom BSSK- Ausschuss getroffenen Beschlusses. 

Die Auffassung des Schulamtes ist rechtlich nicht haltbar und geht eindeutig zu Lasten unserer Kinder. Insbesondere die KGS als GL – Schule würde bei „NUR“ 3 Eingangsklassen über ihre Grenzen hinaus gehen müssen. Da sie 82 angemeldete SchülerInnen aufweist, muss sie laut Schulgesetz VIER Eingangsklassen bilden.

Eine Reduzierung der Eingangsklassen können wir als verantwortlicher Schulträger nicht hinnehmen, hier müssen wir im Sinne der Kinder, Eltern und auch der Lehrer tätig werden. 

Beschlussfassung:

  1. Der Rat spricht sich für die Durchsetzung der ermittelten kommunalen Klassenrichtzahl von 11 Eingangsklassen in den städtischen Grundschulen aus. In der KGS Geilenkirchen werden die uns zustehenden 4 Eingangsklassen gebildet.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, alle rechtlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der uns nach §6a der Verordnung zur Ausführung des §93 Abs. 2 Schulgesetz zustehenden Eingangsklassen umzusetzen.

Mit Dank und freundlichen Grüßen,

 

Jürgen Benden
Fraktionsvorsitzender

Kategorie

Bildung, Soziales, Sport und Kultur (BiSoSpoKu)