BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

GRÜNE Geilenkirchen

Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln - Planungsbereich LEP Lindern

 

Bis zum 31. August 2022 können Sie persönlich Einspruch gegen die Regionalplanung einlegen.

 

Wir erklären Ihnen wie.

Einspruch gegen die Regionalplanung 

Bis zum 31.08.2022 können Sie ein Einspruch gegen die Regionalplanung für das LEP Lindern u/o das Industriegebiet Hatterath (Pützstraße) einlegen.

Online über das Beteiligungsportal Beteiligung.NRW (eine einfache Registrierung ist erforderlich)

Per E-Mail an regionalplanung@remove-this.bezreg-koeln.nrw.de

Per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln

Veranstaltung

„Anleitung zur Erstellung eines Einspruchs gegen die Regionalplanung“

Wann? 27.04.2022 um 20.00 Uhr.   Wo? Videokonferenz über Zoom.

Wir bitten um Anmeldung zur Veranstaltung über anmeldung@remove-this.gruene-gk.de.

Den Link zur Videokonferenz schicken wir Ihnen dann zu.

Beispielvorlage Einspruch

Hier können Sie unsere Beispielvorlage zur Erstellung eines Einspruchs gegen das Industriegebiet LEP Lindern bei der Bezirksregierung Köln gleich herunterladen.

für Microsoft Word → Briefvorlage Einspruch Industriegebiet LEP Lindern

für Open Office      → Briefvorlage Einspruch Industriegebiet LEP Lindern

Anleitung

Zur Verfassung eines Einspruchs gegen den Planungsbereich LEP-Lindern im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen die Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln 

Sie können der Bezirksregierung einfach mitteilen, dass sie diese Planung ablehnen. Noch besser ist aber, wenn Sie konkret mitteilen, was Sie stört. Dabei können Sie eigentlich jede Befürchtung zum Ausdruck bringen.

 

Sie können also beispielsweise schreiben:

  • Ich lehne den Regionalplanentwurf ab, da die Verkehrsfrage völlig ungelöst ist und ich befürchte, dass meine Lebensqualität durch den Verkehr rund um das Industriegebiet Lindern erheblich beeinträchtigt wird und meine Gesundheit dadurch gefährdet wird.

  • Ich lehne das Industriegebiet Lindern ab, da ich in diesem Bereich regelmäßig spazieren gehe und mir diese Erholung, durch die dort zu errichtenden Gebäude genommen wird.

  • Das Industriegebiet Lindern grenzt an die Wohnbebauung meines Heimatortes an und ich befürchte durch die räumliche Nähe eine Beeinträchtigung meiner Wohn- und Lebensqualität.   

  • Ich lehne das Industriegebiet ab, weil die betrieblichen Abwässer und das Niederschlagswasser unser Kanalnetz belasten. Steigende Reinigungskosten werden unseren Abwasserhaushalt belasten und zu höheren Abwassergebühren führen.

Sie merken schon, Sie können alles aufführen, was sie belastet.  Sie können die Einwendungen mit der Post an die Bezirksregierung senden, sie können dieser aber auch ganz einfach per Mail senden, solange sie ihnen eindeutig zugeordnet werden kann und aus ihrer Mail auch ihr Wohnort deutlich wird.    

Die Bezirksregierung Köln hat folgende Adresse. Bitte Sie in ihrem Widerruf eine Eingangsbestätigung Ihrer Eingabe an.

Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln

Per Email senden Sie Ihre Eingabe an: 

regionalplanung(at)bezreg-koeln.nrw.de


Die Regionalplanung Köln

Die Regionalplanung legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen. Hierunter fällt das Industriegebiet LEP Lindern und das Industriegebiet Hatterath.

Neuaufstellung Regionalplan Köln

Der Regionalrat Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der Regionalplan gilt für den gesamten Regierungsbezirk Köln.

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum 31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans.

Karte für den Kreis Heinsberg zum Download.