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Bis zum 31.08.2022 können Sie ein Einspruch gegen die Regionalplanung für das LEP Lindern u/o das Industriegebiet Hatterath (Pützstraße) einlegen.
Online über das Beteiligungsportal Beteiligung.NRW (eine einfache Registrierung ist erforderlich)
Per E-Mail an regionalplanung@ bezreg-koeln.nrw.de
Per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Wann? 27.04.2022 um 20.00 Uhr. Wo? Videokonferenz über Zoom.
Wir bitten um Anmeldung zur Veranstaltung über anmeldung@. gruene-gk.de
Den Link zur Videokonferenz schicken wir Ihnen dann zu.
Hier können Sie unsere Beispielvorlage zur Erstellung eines Einspruchs gegen das Industriegebiet LEP Lindern bei der Bezirksregierung Köln gleich herunterladen.
für Microsoft Word → Briefvorlage Einspruch Industriegebiet LEP Lindern
für Open Office → Briefvorlage Einspruch Industriegebiet LEP Lindern
Zur Verfassung eines Einspruchs gegen den Planungsbereich LEP-Lindern im Rahmen des Einspruchsverfahrens gegen die Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln
Sie können der Bezirksregierung einfach mitteilen, dass sie diese Planung ablehnen. Noch besser ist aber, wenn Sie konkret mitteilen, was Sie stört. Dabei können Sie eigentlich jede Befürchtung zum Ausdruck bringen.
Sie können also beispielsweise schreiben:
Sie merken schon, Sie können alles aufführen, was sie belastet. Sie können die Einwendungen mit der Post an die Bezirksregierung senden, sie können dieser aber auch ganz einfach per Mail senden, solange sie ihnen eindeutig zugeordnet werden kann und aus ihrer Mail auch ihr Wohnort deutlich wird.
Die Bezirksregierung Köln hat folgende Adresse. Bitte Sie in ihrem Widerruf eine Eingangsbestätigung Ihrer Eingabe an.
Bezirksregierung Köln
Dezernat 32
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
Per Email senden Sie Ihre Eingabe an:
Die Regionalplanung legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen. Hierunter fällt das Industriegebiet LEP Lindern und das Industriegebiet Hatterath.
Der Regionalrat Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10. Dezember 2021 auf Grundlage der von der Regionalplanungsbehörde vorgelegten Planunterlagen beschlossen, das Aufstellungsverfahren für einen neuen Regionalplan durchzuführen. Der Regionalplan gilt für den gesamten Regierungsbezirk Köln.
Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen haben innerhalb der Auslegungsfrist vom 07.02.2022 bis zum31.08.2022 die Gelegenheit zur Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplans.