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25.10.17 –
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmitz,
wir bitten darum, folgenden Antrag in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses am 28.11.2017 auf die Tagesordnung zu nehmen:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen“
Begründung:
In den letzten Jahren zeigte sich, dass unsere bestäubenden Insekten zunehmend Probleme mit der Nahrungsbeschaffung haben.
Warnungen und Hinweise wissenschaftlicher Studien und politische Stellungnahmen von Naturschutz-Verbänden und Behörden werden im Monatstakt veröffentlicht.
Unbestritten ist, dass der Bestand von Bienen, Wildbienen und Insekten in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich gesunken ist und dadurch die von ihnen zu bestäubenden Pflanzen stark gefährdet sind. Schmetterlinge und Falter sind rapide im Rückgang begriffen. Die Schmetterlings-Populationen auf Wiesen haben sich seit 1990 halbiert. Bienen und Wildbienen verhungern im Sommer beklagen Naturschutz –und Imkerverbände bundesweit. Dadurch ist auch der Bestand unserer heimischen Singvögel stark gefährdet.
Hier in Geilenkirchen besteht wie an sehr vielen Orten in NRW durch intensive Landwirtschaft, wenig Wald und durch Ausweisung von Baugebieten eine Nahrungsknappheit für Bienen und andere bestäubende Insekten.
Auch die leider immer weiter umgreifende Tendenz, hin zu „steinernen“ Gärten ist an dieser Stelle zu beklagen.
Abhilfe kann hier das Anlegen von sogenannten Blühstreifen und Blühflächen schaffen, wie sie mittlerweile schon in vielen Städten angelegt werden. Mittelinseln, Kreisverkehre, Straßenränder und Straßenbankette, Fahrrad- und Fußwege sowie Teilbereiche von Park- und Ausgleichsflächen können sich so in bunte Blumenwiesen verwandeln. So werden sie zum einen attraktiv und zum anderen ganzjährig eine umfangreiche Nahrungsquelle für Vögel, Insekten und kleine Säugetiere.
Unter Beachtung der speziellen Standortbedingungen und der fachlichen Auswahl des Saatgutes zu den unterschiedlichen Standortansprüchen sollte man mit verschiedenen mehrjährigen Saatmischungen arbeiten, um Funktionalität (Nahrungsquelle) und Ästhetik (attraktiver Anblick) miteinander zu verbinden. Durch eine individuelle Gestaltung nach Farbe, Duft, Wuchshöhe und eine standortspezifische Eignung ist beides, Funktionalität und Ästhetik zu erreichen.
Die entstehenden Flächen sind Blickfang und ein farbenfrohes, freundliches sowie naturverbundenes Aushängeschild für die Stadt Geilenkirchen. Durch die zahlreichen blühenden Pflanzen ergibt sich sowohl für Menschen als auch für Tiere eine Aufwertung des Umfeldes.
Da die Anlage von Blühstreifen und Blühflächen im ersten Jahr pflegeintensiver ist als in den Folgejahren, möchten wir eine Umsetzung in mehreren Schritten mit einer jährlichen Fortführung solcher Flächen über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren anregen. Der Fachausschuss sollte über den Verlauf jährlich unterrichtet werden und über die Fortsetzung und Ausweitung der Maßnahmen entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Der Umwelt -und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Geilenkirchen folgenden Beschluss zu fassen:
1. Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen im Stadtgebiet.
2. Dazu möge die Verwaltung bis zum nächsten Fachausschuss Flächenvorschläge erarbeiten und den Ausschussmitgliedern vorlegen.
3. Eine jährliche Fortführung und somit eine sukzessive Ausweitung der Blühflächen über einen Zeitraum von 3 Jahren.
4. Eine jährliche Unterrichtung über den Verlauf der Maßnahme.
Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Jürgen Benden
Fraktionsvorsitzender
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