Antrag: Kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Stadt Geilenkirchen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmitz, sehr geehrter Herr Paulus, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrags auf der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Geilenkirchen. Beschlussvorschlag: Kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Stadt Geilenkirchen Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Geilenkirchen folgenden Beschluss: 1. Die Stadt Geilenkirchen strebt einen verzichtet ...

04.04.18 –


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schmitz,
sehr geehrter Herr Paulus,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des nachfolgenden Antrags auf der nächsten Sitzung des Umwelt- und Bauausschusses der Stadt Geilenkirchen.

Beschlussvorschlag:
Kein Einsatz des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf Flächen der Stadt Geilenkirchen

Der Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Geilenkirchen folgenden Beschluss:

1. Die Stadt Geilenkirchen strebt einen verzichtet des Herbizidwirkstoffs Glyphosat auf ALLEN städtischen Flächen an.

2. Private Unternehmen, die Auftraäge von der Stadt Geilenkirchen zur Pflege von Grün-, Sport- und und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Vertraägen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.

3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flaächen und bei der Verlaängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlaängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.

4. Bei bestehende Vertraägen sollte geprüft werden ob eine Umsetzung realisierbar ist (Bestandsschutz) und dann nach Möglichkeit mit den Pächtern zu einer einvernehmlichen Lösung hingewirkt werden.

Begründung:

Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Seitdem gibt es verschiedene Aussagen und Studien so wie die der internationalen Krebsforschungsagentur der WHO (IARC) und jener der europäischen Zulassungsbehörde deren inhaltliche Richtung teils diametral entgegengesetzt sind.

So hat die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Diese Einstufung von Glyphosat bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität (Erbgutschädigung) des Wirkstoffs.

In einigen Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) wurden in Reaktion auf die IARC-Einstufung seinerzeit Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen.

Die Stadt Geilenkirchen nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.

Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zustoppen.

U.a. das Umweltbundesamt sieht durch das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat die Artenvielfalt bedroht und verweist darauf, dass durch Glyphosat das Nahrungsnetz für Insekten und auch für Feldvögel zerstört wird.

Nur durch den unverantwortlichen Alleingang des Landwirtschaftsministerium im November 2017 und hier insbesondere des kommissarischen Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt CSU, besteht weiterhin die Möglichkeit Glyphosat 5 Jahre einzusetzen.

Weitere Ausführungen erfolgen gerne mündlich im Ausschuss.

Mit Dank und freundlichen Grüßen,
Jürgen Benden
Fraktionsvorsitzender

Kategorie

Umwelt- und Bauausschuss (UBA)