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30.04.21 –
Das Bundesverfassungsgericht (BVG) stärkt mit dem heutigen Urteil die Rechte der kommenden Generation auf eine saubere Umwelt - die Politik steht nun in der Pflicht, langfristig zu denken.
Annalena Baerbock hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz heute so kommentiert:
"Dies ist ein historisches Urteil. Die klare Botschaft des Bundesverfassungsgerichts ist: Zu wenig Klimaschutz bedroht die Freiheitsrechte dieser und kommender Generationen. Wir und unsere Kinder haben ein Grundrecht auf Zukunft. Das ist eine Ansage, die Folgen haben muss. Die Zeit der Ausreden ist vorbei.
Passend zum Urteil des BVG lehnen heute CDU, Bürgerliste und FDP unseren gemeinsamen Antrag mit der SPD und den LINKEN zur Baumschutzsatzung ab.
Die Fraktionen begründen Ihre Ablehnung folgend: Eigentümer würden in ihren Freiheitsrechten und Besitzrechten eingeschränkt.
Unsere 1. stellvertretende Bürgermeisterin stellt klar:
"es geht vor allem darum, dass für gefällte Bäume Ersatz geschaffen werden soll."
Offensichtlich haben sie die Hausaufgaben des Bundesverfassungsgerichtes an die Politik - ja auch für Geilenkirchen- nicht verstanden oder verstehen wollen.
Die zukünftige Generation wird sich bedanken für diese Entscheidung zur Einschränkung ihrer Freiheits- und Grundrechte!
Im Folgenden zeigen wir Dir, warum wir GRÜNEN in Zusammenarbeit mit der SPD und der LINKEN eine Baumschutzsatzung gefordert haben.
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